Wetter Berka (Werra)
 
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Vertragsbedingungen für Vermietung

Sehr geehrte Kanu- Fahrrad - Ausflugs - u. Campingfreunde,

wir möchten, dass Ihre Kanu-Tour, Rad-Wanderung oder Ausflug für Sie zum Erlebnis wird
und reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte
und Pflichten bei. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch und geben Sie den
Inhalt an ggf. betroffene Personen weiter!
Ihr Veranstalter: Freizeitcamp & Kanu-Verleih Werra Uwe Stoll
Büro: 99837 Berka/Werra Hinter der Stadt 2
Tel.: 036922809971



1. Vertragsabschluss

1.1. Mit der Anmeldung, die formlos erfolgen kann, bieten alle Teilnehmer als Mietinteressenten dem Anbieter M & M den Abschluss eines Mietvertrages auf der Grundlage der Prospekt- / Leistungsbeschreibung, bzw. eines eventuellen schriftlichen Angebots verbindlich an.

1.2. Bei Gruppen (Vereinen, Schulklassen, Firmen) haftet die jeweilige Institution für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch neben diesen, soweit diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen wurde.

1.3. Für Minderjährige gilt, dass der Vertrag mit diesen, gesetzliche vertreten durch ein Elternteil oder den sonstigen gesetzlichen Vertreter und diese(n) selbst zustande kommt. Der gesetzliche Vertreter wird daher neben dem Minderjährigen unmittelbar selbst berechtigt und verpflichtet.

2. Zahlung

2.1. Bei Buchungen, die eine Rechnungssumme unter 100 ¬ ausweisen, ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Buchungen ab einer Rechnungssummen von 100 ¬ und mehr ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises einschließlich des Preises aller Zusatzleistungen ohne weitere Aufforderung nach Zugang der Buchungsbestätigung zahlungsfällig. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Leistungsbeginn ist der Gesamtpreis ohne vorherige Anzahlung gemäß Ziffer 3.2. zu bezahlen.

2.2. Die Zahlung / Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn zahlungsfällig.

2.3. Bei Buchungen die kürzer als 1 Woche vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis vor Ort, ausschließlich in bar zu entrichten.

2.4. Soweit der M & M Werratours zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

2.5. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist der Anbieter M & M berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornokosten gemäß Ziffer 3. in Rechnung zu stellen.

3. Rücktritt und Kündigung des Mieters

3.1. Es wird darauf hingewiesen, dass den Mietern ein gesetzliches Rücktritts-Recht bei Mietverträgen, wie sie mit dem Vermieter abgeschlossen werden, nicht zusteht. Dies gilt, da Gegenstand des Vertrages Leistungen zur Freizeitgestaltung sind, gemäß § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB auch für Verträge im Fernabsatz.

3.2. M & M Werratours räumt den Mietern jedoch ein Rücktrittsrecht ein mit der Maßgabe, dass im Falle des Rücktritts, der im Interesse des Mieters unbedingt schriftlich erfolgen sollte, von uns folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden können:
a) Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor dem Tag des Mietbeginns 10 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
b) Bei Rücktritt bis 7 Tage vor dem Tag des Mietbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtmietpreises
c) Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns 100 % des vereinbarten Gesamtmietpreises.

3.3. Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig angemeldeten Personen bis zu 20% kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu 7 Tagen vor dem Mietbeginn eingehalten wird.

3.4. Können in den Rücktrittsfällen nach 3.2. a) bis c) die Mietgegenstände für den ganzen Mietzeitraum anderweitig vermietet werden, so fällt lediglich ein Entgelt nach a) an. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt.

3.5. Den Mietern ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem Anbieter M & M Werratours nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle sind die Mieter nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

3.6. Wasserstände und Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt der Mieter, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für den Teilnehmer bei Durchführung der Tour begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten begründen eine solche Gefährdungslage nicht.

4. Kündigung durch unser Unternehmen

4.1. M & M Werratours kann den Vertrag mit den Mietern vor oder nach Miet-Beginn kündigen, bzw. einzelne Teilnehmer/Mieter von der Nutzung der Mietgegennstände ausschließen, soweit diese a) den besonderen Anforderungen an eine Kanutour, insbesondere hinsichtlich Alter und/oder körperlicher Verfassung nicht genügen; b) unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen; c) schuldhaft gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere die besonderen Pflichten nach Ziffer 6. verstoßen ; d) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten, dass die Kündigung/der Ausschluss durch das besondere Interesse vom M&M Werratours gerechtfertig wird; e) bei Gruppen, insbesondere mit minderjährigen Teilnehmern, eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung nicht oder nicht in erforderlichem Umfang gewährleistet ist.

4.2. Die Ausschlussgründe nach b) bis e) setzen eine fruchtlose Abmahnung durch das KANU-CENTER voraus, falls die sofortige Kündigung, bzw. der sofortige Ausschluss nicht durch Sicherheitsgründe oder sonstigen sachlichen Gründe geboten ist.

5. Mietzeit / verspätete Anreise

5.1. Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme ist der Mieter verpflichtet, dem Anbieter M & M unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen.

5.2. M & M Werratours ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung von mehr als 2 Stunden berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht es Mieters.

5.3. Verspätungen bezüglich der Rückgabe hat der Mieter dem Anbieter M & M unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Anbieter M & M den Ausfall bei verspäteter Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Mieters ursächlich geworden, so ist der Mieter dem M & M Werratours auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter, verpflichtet.

6. Besondere Pflichten des Mieters

6.1. Der Teilnehmer ist zur sorgfältigen Beachtung der Ihn rechtzeitig vor Mietbeginn übermittelten "Wichtigen Hinweise" verpflichtet. Bei Reisen, bei denen Kanus zu Einsatz kommen, müssen alle Teilnehmer, die älter als 8 Jahre sind, schwimmen können. Den Teilnehmern bei einer Kanutour, auch sofern sie schwimmen können, wird das Tragen von Schwimmwesten dringend empfohlen. Für Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen einer Schwimmweste nach EN-Norm 100 (Schwimmweste mit Kragen) Pflicht.

6.2. Es ist grundsätzlich verboten bei einer Kanutour, andere Kanus während der Fahrt anzuhalten, zu rammen, abzudrängen, zum Schaukeln oder Kentern zu bringen oder das Kanu und/oder seine Insassen in sonstiger Weise in der Fahrt zu behindern.

6.3. Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

6.4. Der Mieter achtet die Zeltplatzordnung die auf dem Zeltplatz aushängt.

7. Haftung des Mieters, bzw. Gruppenauftraggebers

7.1. Der Teilnehmer haftet dem Vermieter gegenüber für den Verlust sowie die Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, soweit dieser nicht ursächlich durch ein Verschulden von Seiten oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Ber-gungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).

7.2. Die Haftung nach Ziffer 11.2. und 11.3. tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden vom Anbieter M & M oder seinen Erfüllungs-Gehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

7.3. Bei Gruppen haftet die Firma/Institution gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmer. Sie haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht ermittelt werden kann, es sei denn, sie weist nach, dass dieser nicht aus dem Kreis ihrer Teilnehmer stammt.

8. Haftungsbeschränkung des Anbieters

8.1. Der Verleiher von Kanus M&M gibt Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihr eingeholten Informationen an den Mieter/Teilnehmer weiter. M&M haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihr bezüglich der Informationseinholung und/oder -Weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8.2. Die Haftung vom Anbieter gegenüber dem Mieter/Teilnehmer, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit
a) der Schaden des Mieters/Teilnehmers vom Anbieter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden ist
b) das KANU-CENTER M & M für einen dem Mieter/Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist

9. Mängelanzeige, Ausschlussfrist, Verjährung

9.1. Der Mieter und bei Gruppen der Gruppenverantwortliche sind verpflichtet, Mängel an den Mietobjekten, soweit bei Übernahme erkennbar sofort, ansonsten, insbesondere bei späterem Auftreten, dem Anbieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt dies schuldhaft, sind Ansprüche auf Rückerstattung und/oder Schadensersatz ausgeschlossen.

9.2. Der Mieter hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, bzw. den vom KANU-Rad u. Zeltplatz-CENTER M & M erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Mietende gegenüber dem Anbieter M & M geltend zu machen. Die Geltend-Machung kann fristwahrend nur gegenüber Anbieter selbst unter der unten angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.

9.3. Ansprüche des Mieters und aller Teilnehmer gegenüber Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters/Teilnehmers aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Mietende.

9.4. Eine Abtretung jeder Ansprüche des Mieters/Teilnehmers aus Anlass des Vermietungsvorgangs, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

Der Kanuvermieter haftet nicht für Gebäckverlust und Gebäckschäden

Insofern der Vermieter für den Schaden verantwortlich ist, trägt er die Haftung Die geliehenen Boote und Zubehör waren bei Übernahme in ordnungsgemäßen Zustand Zustand

Gerichtsstand Eisenach

Soweit gesetzlich zulässig gilt folgendes: Der Sitz von M & M Werratours wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner (Käufer) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.